Allgemeine Bedingungen für die Teilnahmeberechtigung und die Zulassung
- Die Bewerber/innen für ein Praktikum müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie müssen zu Beginn des Praktikums mindestens 18 und höchstens 35 Jahre alt sein.
- Sie müssen die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaats der Europäischen Union besitzen, es sei denn, die Bestimmungen des Artikels 26 finden Anwendung.
- Sie müssen die Werte der Fraktion teilen.
- Sie müssen einen Hochschulabschluss besitzen (mindestens einen Bachelor- oder einen gleichwertigen Abschluss), es sei denn, die Bestimmungen des Artikels 25 finden Anwendung.
- Sie müssen gründliche Englisch- oder Französischkenntnisse haben. Gute Kenntnisse in einer weiteren Amtssprache der Europäischen Union sind wünschenswert.
- Die Fraktion fördert die Chancengleichheit, gewährleistet die Ausgewogenheit der Geschlechter und schließt jegliche Art von Diskriminierung aus, die in der Charta der Grundrechte genannt wird. Die Auswahl- und Einstellungsverfahren sind so gestaltet, dass behinderte Bewerber/innen nicht benachteiligt werden.