Heute haben sich das Europäische Parlament, die Kommission und der Rat in den abschließenden Verhandlungen geeinigt und damit die Versuche der Rechten, das EU-Entwaldungsgesetz zu schwächen, abgewehrt.
Die Sozialdemokratische Fraktion hat maßgeblich zu dem Ergebnis beigetragen. Sie akzeptierte einen pragmatischen Vorschlag der Europäischen Kommission, die Umsetzung des Gesetzes um ein Jahr zu verschieben, und kämpfte trotz der Bemühungen der Europäischen Volkspartei (EVP) und rechtsextremer Fraktionen, das Gesetz deutlich zu verwässern, für den Erhalt seiner Substanz.
Aufgrund des erzielten Kompromisses werden mit der Verordnung Produkte, die mit der Abholzung von Wäldern in Verbindung stehen, vom EU-Markt ferngehalten, während Unternehmen und Regulierungsbehörden mehr Zeit zur Anpassung gewährt wird.
Delara Burkhardt, sozialdemokratische Verhandlungsführerin für das Gesetz, sagte:
„Heute ist es uns gelungen, das peinliche, von der EVP-Fraktion inszenierte Schauspiel zu beenden und das Patt, das den Unternehmen drohte, aufzuheben. Das Verhalten der EVP-Fraktion war unverantwortlich. Mit ihren politischen Spielchen hat sie Unternehmen verunsichert und dem Ansehen des Europäischen Parlaments als seriöser Verhandlungspartner geschadet. Statt eine breite Mehrheit in der Mitte zu suchen, hat es die EVP-Fraktion vorgezogen, mit der extremen Rechten zu flirten, obwohl von Beginn an klar war, dass ihre halbgaren Änderungsvorschläge im Rat und in der Kommission keine Mehrheit finden würden. Wir Sozialdemokraten haben von Anfang an eine Lösung vorgeschlagen, die sich nun im Endergebnis widerspiegelt. Die Entwaldungsverordnung wird nunmehr um ein Jahr verschoben, zudem wurde der Europäischen Kommission die Zusage abgerungen, Unternehmen weitere Unterstützungsmaßnahmen zu bieten. Dies gibt den Betrieben genügend zusätzliche Zeit und hilft ihnen bei der Vorbereitung auf die Umsetzung der Verordnung.“
Hinweis für die Redaktion:
Der von der EVP und den Fraktionen am rechten Rand ausgeübte Druck zielte insbesondere auf ein umstrittenes „Null-Risiko“-Klassifizierungssystem ab. Dieses System hätte zu zweierlei Maß geführt, indem es die EU-Mitgliedstaaten in verschiedene Risikokategorien eingeteilt hätte. Die Durchsetzung des Gesetzes und seine Wirksamkeit wären damit untergraben worden. Die Verhandlungsführer lehnten dies entschieden ab und stellten somit sicher, dass die EU ihren fairen und wirksamen Kampf gegen die Entwaldung weiterführen kann.
Das EU-Entwaldungsgesetz setzt einen globalen Maßstab für nachhaltigen Handel. Die Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Produkte entwaldungsfrei produziert wurden, bevor sie auf den EU-Markt gelangen. Dies stärkt die Führungsrolle der EU im Kampf gegen den Klimawandel und den Verlust der biologischen Vielfalt. Mit ihrer heutigen Entschlossenheit bekräftigt die EU ihre Rolle als globaler Vorreiter bei der Umsetzung ihrer internationalen Umweltverpflichtungen.