Das Europäische Parlament und die Mitgliedsstaaten haben gestern eine dritte und letzte Verhandlungsrunde über Obergrenzen für Roamingentgelte auf Großhandelsebene durchgeführt, die Telekombetreiber einander verrechnen, wenn ihre Kunden im Ausland telefonieren, SMS verschicken oder im Internet surfen. Angeführt von seiner sozialdemokratischen Berichterstatterin über die Großkunden-Roamingentgelte, Miapetra Kumpula-Natri, hat das Europäische Parlament den Mitgliedsstaaten bedeutende Zugeständnisse bei der Datenroaming-Obergrenze für Großkunden abgerungen: Diese liegt nun im Fünfjahresdurchschnitt bei 4,4 Euro pro Gigabyte, das ist fast die Hälfte des ursprünglichen Kommissionsvorschlags.
Die sozialdemokratische Berichterstatterin Miapetra Kumpula-Natri sagte dazu:
„Roaminggebühren gehören nun der Vergangenheit an. Die Europäerinnen und Europäer müssen nach Reisen keine enormen Telefonrechnungen mehr befürchten. Sie können ihre Handys im Ausland genau gleich nutzen wie zuhause, ohne einen Aufpreis zu zahlen. Statt ihr Telefon beim Überschreiten einer Grenze auszuschalten, werden die Leute jetzt ihre Freunde vom Strand aus anrufen, von einer Konferenz Tweets versenden oder am Flughafen ihre E-Mails abrufen können.
Die Abschaffung der Roaminggebühren war ein Test für die Fähigkeit der EU, zu liefern – und wir haben geliefert! Unter der Führung der Sozialdemokratischen Fraktion hat das Europäische Parlament die Interessen der Bürgerinnen und Bürger sowie der kleinen Betreiber gegen die großen Telekom-Konzerne verteidigt. Die Senkung der Preisobergrenze für das Datenroaming kommt den Verbrauchern direkt zugute, denn je niedriger die Obergrenze, desto mehr Daten können sie bei Auslandsreisen konsumieren.“
Hintergrund:
Das Parlament und der Rat haben sich auf folgende Preisobergrenzen geeinigt:
• 0,032 Euro für Gespräche (anstelle der vorgeschlagenen 0,04 Euro)
• eine schrittweise sinkende Obergrenze, von 7,7 Euro pro Gigabyte im Juni 2017 bis 2,5 Euro pro Gigabyte im Jahr 2022 (statt 8,5 Euro pro Gigabyte)
• 0,01 Euro für SMS, wie von der Kommission vorgeschlagen.
Diese Vereinbarung ist der letzte Schritt zur vollständigen Abschaffung der Roaminggebühren im Einzelhandel. Die Großhandelspreise für Roaming wirken sich indirekt auf die Rechnung der Endverbraucher aus. Die vereinbarten Obergrenzen sollten es den Telekombetreibern ermöglichen, ihren Kunden Roamingdienste ohne zusätzliche Gebühren anzubieten. Niedrigere Preisobergrenzen für Datenübermittlungen würden es den EU-Verbrauchern zudem ermöglichen, im Ausland auf mehr audiovisuelle Inhalte zuzugreifen.
Die gestern zwischen den Unterhändlern erreichte Vereinbarung muss nun vom Industrieausschuss, dem Plenum des Europäischen Parlaments und den nationalen Ministern formell angenommen werden.
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