Die Lohntransparenzrichtlinie verpflichtet alle Unternehmen zur Offenlegung von Informationen, die es den Beschäftigten in ein und demselben Betrieb erlauben, ihre Gehälter zu vergleichen. Unternehmen mit mindestens hundert Beschäftigten müssen Lösungen erarbeiten, wenn das geschlechtsspezifische Lohngefälle mehr als fünf Prozent beträgt, zudem dürfen Personalchefs Bewerberinnen und Bewerber nicht mehr nach ihrem aktuellen Gehalt befragen. Die S&D-Fraktion hat strenge Straf- und Bußgeldvorschriften bei Nichteinhaltung der Bestimmungen durchgesetzt, die entscheidend dafür sein werden, dass die Richtlinie von den Unternehmen auch wirklich ernst genommen wird.
Des Weiteren haben wir die Rolle der Sozialpartner bei der Umsetzung der Richtlinie gestärkt und sichergestellt, dass die Beweislast in Fällen von Lohndiskriminierung bei den Unternehmen und Arbeitgebenden liegt.
Wir haben darauf bestanden, Verschwiegenheitsklauseln zum Gehalt zu verbieten. Dadurch können sich alle Beschäftigten künftig intern und extern über ihr Gehalt austauschen, um ihr Recht auf Lohngleichheit wahrzunehmen.
Die Richtlinie ist ein wichtiger Schritt, um das Muster ungleicher Löhne zu durchbrechen. Die S&D-Fraktion hätte sich jedoch gewünscht, dass sie in ihrer Gesamheit für alle Unternehmen gilt, unabhängig von ihrer Größe. Dafür werden wir uns bei einer künftigen Überarbeitung der Richtlinie einsetzen.
Die Richtlinie über Frauen in Leitungsorganen wurde nach jahrzehntelanger Blockade durch konservative Regierungen dank der kontinuierlichen Forderungen unserer Fraktion und unserer Verhandlungen über dieses richtungsweisende Gesetz endlich verabschiedet. Sie legt verbindliche Ziele zur Verbesserung des Geschlechterverhältnisses in den Vorständen von Unternehmen in Europa fest. Dies ist nicht nur ein Erfolg für die S&D-Fraktion, sondern auch für die europäische Wirtschaft, da Unternehmen mit der größten Vielfalt im Vorstand auch die größten Erfolge erzielen.
Die Richtlinie umfasst ein offenes und transparentes Verfahren zur Sicherstellung eines Mindestanteils von 40 Prozent Frauen in den Aufsichtsräten von EU-Unternehmen bis 2026 sowie kombinierte Quoten für Vorstände und Aufsichtsräte, die im Mittel mindestens 33 Prozent betragen müssen.
Die Mitgliedstaaten müssen zudem ein Sanktionsregime für Unternehmen einrichten, die gegen die neuen Vorschriften verstoßen. Zudem wird eine Liste angelegt, aus der hervorgeht, welche Unternehmen sich an die Zielvorgaben halten.
Es ist nun an den Mitgliedstaaten, die Richtlinie umzusetzen. Die S&D-Fraktion wird dies in der nächsten Legislaturperiode genau beobachten.
Die EU hat nun endlich die Istanbul-Konvention des Europarates ratifiziert, das bislang umfassendste internationale Instrument zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. Dank der Beharrlichkeit und der Kampagnen unserer Fraktion hat der Rat sechs Jahre nach Unterzeichnung der Istanbul-Konvention durch die EU den Widerstand der konservativen Minderheit überwunden und der Ratifizierung und dem Beitritt der EU zu Teilen des Vertragswerks zugestimmt.
Das Europäische Parlament hat Frauenrechte sowie sexuelle und reproduktive Rechte in einer Entschließung zu Menschenrechten erklärt und die Entkriminalisierung der Abtreibung in allen Mitgliedsstaaten gefordert. In einer historischen Abstimmung nahm das Plenum im Juni 2021 trotz der massiven Mobilisierung von Anti-Choice- und Anti-Gender-Bewegungen und von EVP-Manövern in letzter Minute diese zukunftsweisende Entschließung an. Darin wird ein garantierter, diskriminierungsfreier Zugang zur sexuellen und reproduktiven Gesundheit und den damit verbundenen Rechten in der EU, darunter zu sicherer und legaler Abtreibung, gefordert. Wir haben fast ein Jahrzehnt lang auf diese klare Botschaft warten müssen, die bestätigt, dass Frauen keine Menschen zweiter Klasse sind.
Unter der Führung der S&D-Fraktion hat das Europäische Parlament eine nicht legislative Entschließung angenommen, die einen EU-weiten Ansatz im Bereich der Prostitution fordert und Menschen, die in der Prostitution tätig sind, entkriminalisiert und alle, die aussteigen wollen, unterstützt. Der Bericht ist ein kraftvolles Zeichen der Unterstützung für die Schwächsten der Gesellschaft, die in ein System der Gewalt hineingezogen werden. Er fordert Maßnahmen auf EU-Ebene, um ein System zu beenden, das ausschließlich Menschenhändlern und Zuhältern nützt.
Nach jahrelangen Forderungen unsererseits legte die Europäische Kommission endlich einen Vorschlag für ein erstes europäisches Gesetz zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt vor. Der Gesetzentwurf enthält einen umfassenden Ansatz zur Bekämpfung von geschlechtsspezifischer und sexualisierter Gewalt, der Prävention, Schutz und Strafverfolgung umfasst.
Ein entscheidender Vorschlag darin ist, auf europäischer Ebene sechs Straftatbestände anzuerkennen, die somit in allen EU-Ländern auf dieselbe Weise definiert und verfolgt werden müssen. Dazu gehört der Straftatbestand der Vergewaltigung, falls die sexuelle Handlung, wie in der Istanbul-Konvention festgelegt, nicht einvernehmlich ist. Derzeit gibt es nur in dreizehn EU-Ländern Gesetze, in denen Vergewaltigung als Sex ohne Zustimmung definiert ist. In den anderen Mitgliedstaaten müssen die Opfer die Anwendung oder Androhung von Gewalt nachweisen, damit der Akt als Vergewaltigung gelten kann.
Zu den wichtigsten Prioritäten der S&D-Fraktion zählt die Aufnahme einer einwilligungsbasierten Definition von Vergewaltigung in die Richtlinie, da wir glauben, dass Gesetze Einstellungen beeinflussen und Veränderungen in der Gesellschaft bewirken, die letztendlich sexuelle Gewalt verhindern können. Die nationalen Regierungen in der EU haben dies bislang verweigert, wir sind jedoch entschlossen, den Kampf für eine ehrgeizige Richtlinie weiterzuführen.
Weitere Vorschläge in der Richtlinie sind die Kriminalisierung von Cyberstraftaten und weiblicher Genitalverstümmelung, Bestimmungen über den Zugang zu kostenloser Rechtshilfe für die Opfer von Gewalt, ein umfassender Sexualkunde- und Beziehungsunterricht, bei dem es schwerpunktmäßig darum geht, über die Themen Einwilligung und Grenzen aufzuklären, die Verantwortung von Männern bei den Bemühungen, geschlechtsspezifische Gewalt durch besondere Maßnahmen wie Sensibilisierungskampagnen zu beenden, die Geschlechterstereotypen hinterfragen, die zur Verstetigung von Gewalt gegen Frauen beitragen, die Verhinderung erneuter Gewaltanwendung durch die Entwicklung von Methoden zur Arbeit mit den Tätern sowie Leitlinien und Schulungen für Richter, Staatsanwälte, Polizei und alle Behörden, die mit Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt in Berührung kommen.
Die Frauenrechte müssen für alle Frauen in der EU gelten, was derzeit nicht der Fall ist. Die S&D-Fraktion hat einen Vorschlag für eine EU-Frauenrechtscharta vorgelegt, die europaweit einheitliche Standards setzen soll und auf europäischer und nationaler Ebene als Leitfaden für die Gleichstellung der Geschlechter in allen Politikbereichen dienen kann. Die Charta bekräftigt das Bekenntnis der S&D-Fraktion zur vollständigen Gleichstellung der Geschlechter in der EU sowie zur Achtung und zum Schutz der Grundrechte von Frauen, während sie gleichzeitig Rückschritte verhindern soll.
Die Rechte von Frauen und ihr Zugang zu sexueller und reproduktiver Gesundheit und den damit verbundenen Rechten sind nicht nur in der EU, sondern weltweit in Gefahr. Die Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen hat keine Verringerung der Zahl der Abtreibungen zur Folge, sie zwingt Frauen lediglich zu heimlichen Abbrüchen, bei denen sie ihre Gesundheit und ihr Leben aufs Spiel setzen. Dies ist eine grobe Missachtung der Menschenrechte und eine Form geschlechtsspezifischer Gewalt. Das Recht auf eine kostenlose, sichere und legale Gesundheitsversorgung bei Schwangerschaftsabbrüchen muss daher in die EU-Grundrechtecharta aufgenommen werden.
Frauen in der EU sehen sich einer Welle sexualisierter und geschlechtsspezifischer Gewalt und einer verbreiteten Verletzung ihrer Menschenrechte ausgesetzt, etwa des Rechts auf körperliche Selbstbestimmung und Unversehrtheit und des Rechts auf ein Leben ohne Diskriminierung. Weltweit hat fast ein Drittel aller Frauen im Alter zwischen 15 und 49 Jahren, die in einer Beziehung sind oder waren, von körperlicher und/oder sexueller Gewalt durch ihren Intimpartner berichtet. Ein Fünftel aller Frauen in der EU ab 15 Jahren sind irgendwann schon einmal vergewaltigt worden. Auch die Online-Welt ist kein sicherer Ort für Frauen – jede zehnte Frau in der EU ist seit ihrem 15. Lebensjahr im Internet sexuell belästigt worden. Nach Angaben des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen beliefen sich die Kosten infolge geschlechtsspezifischer Gewalt in der EU im Jahr 2019 auf über 290 Milliarden Euro. Die S&D-Fraktion setzt sich daher weiter für eine wirksame Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und geschlechtsspezifischer Gewalt ein, die eine klare, einwilligungsbasierte Definition von Vergewaltigung enthält. Unser Kampf hat jedoch noch ein weiteres Ziel: Wir fordern die Kommission eindringlich dazu auf, dem Europäischen Rat einen Vorschlag zur Aufnahme geschlechtsbezogener Gewalt in die Liste der EU-Straftaten vorzulegen, um Frauen überall in der EU vor allen Formen geschlechtsbezogener Gewalt zu schützen.
Wir wollen die geschlechtsspezifische Lohn- und Rentenlücke schließen, um Frauen mehr wirtschaftliche Unabhängigkeit zu geben. Das Lohngefälle in der EU liegt derzeit noch immer bei 12,7 Prozent, das Rentengefälle bei fast 30 Prozent. Jede dritte Frau in der EU hat keine bezahlte Arbeit. Der überwiegende Teil der Teilzeitarbeit und der unbezahlten häuslichen Pflege wird von Frauen geleistet, wobei die Arbeit in frauendominierten Sektoren traditionell unterbewertet und schlecht bezahlt ist. Armut ist also weiblich. In Europa leben mehr als 65 Millionen Frauen in Armut im Vergleich zu 57 Millionen Männern, und die Armut von Frauen schafft auch Kinderarmut. Die S&D-Fraktion wird ihren Kampf gegen die systematisch geringere Entlohnung in frauendominierten Sektoren fortsetzen, indem sie das Thema „gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit“ weiterverfolgt. Wir brauchen Leitlinien, die es uns ermöglichen, den Wert von Arbeit zu definieren und zu vergleichen, sowie geschlechtsneutrale Instrumente und Kriterien für die Bewertung von Arbeit.
Die ungleiche Aufteilung im Bereich der unbezahlten Pflege und der Hausarbeit zwischen den Geschlechtern stellt weiterhin ein Hindernis für die Arbeitsmarktteilhabe von Frauen und ihr berufliches Fortkommen dar. Um ein gesellschaftliches Modell zu erreichen, bei dem Erwerbstätigkeit und Betreuungsaufgaben gleichmäßig verteilt sind, engagieren wir uns nachdrücklich für die Umsetzung der Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben aus dem Jahr 2019 und arbeiten an Maßnahmen, die Männern und Frauen dasselbe Maß an Eltern- und Pflegezeit ermöglichen. Wir wollen die neulich verabschiedete Europäische Strategie für Pflege und Betreuung zu einem ehrgeizigen Betreuungs- und Pflegedeal für Europa weiterentwickeln, der verbindliche Instrumente und angemessene öffentliche Investitionen vorsieht. Das Ziel sollten menschenwürdige Arbeitsbedingungen und angemessene Löhne für alle Pflegekräfte sein, um qualitativ hochwertige Arbeitsplätze zu sichern und die Attraktivität der Arbeit im Pflegesektor zu erhöhen.
Gruppen, in denen Vielfalt herrscht, treffen bessere, integrativere und nachhaltigere Entscheidungen. Darüber hinaus sind Frauen in Entscheidungspositionen wichtige Vorbilder für die Jugend. Wir wollen, dass Frauen – insbesondere diejenigen, die unter Mehrfachdiskriminierung leiden – bei wirtschaftlichen und politischen Entscheidungen paritätisch vertreten sind. Um dies zu erreichen, fordern wir den Europäischen Rat auf, einen formellen Rat für Gleichstellungsfragen einzurichten. Die EU benötigt eine Plattform für den zwischenstaatlichen Austausch zum Thema Geschlechtergleichstellung unter den zuständigen Ministerinnen und Ministern. Wir werden uns weiterhin für eine gerechtere Repräsentation von Frauen in der Politik durch Quoten, reservierte Sitze und Reißverschlusslisten sowie durch die Einführung von Verhaltenskodizes und Parteistatuten zur Verbesserung der politischen Kultur einsetzen.