Durch eine wichtige Intervention zulasten des EU-Haushalts haben wir Folgendes erreicht: die Verteilung von 4,2 Milliarden Covid-19-Impfstoffdosen sowie den Kauf von 3,7 Milliarden Schutzausrüstungen und rund 12.500 Beatmungsgeräten, ein Winterpaket, das um 20 Milliarden Euro zur Bewältigung der Energiekrise aufgestockt wurde, die schulische oder berufliche Ausbildung von 6,9 Millionen Menschen in Europa, höhere Kapazitäten im Bereich der Kinderbetreuungs- und Bildungsinfrastruktur für mehr als 24 Millionen Menschen sowie bessere Gesundheitsleistungen für 63 Millionen Menschen in Europa, Hilfen für mehr als fünf Millionen Unternehmen und einen um mehr als 6900 Megawatt höheren Anteil an erneuerbaren Energien zur Deckung des Energieverbrauchs in der EU, was in etwa 2400 Windrädern entspricht.
Es wurde mehr Geld in klimarelevante Projekte investiert, wobei sichergestellt wurde, dass mindestens 30 Prozent (67 Millionen Euro) des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung für einen grünen, kohlenstoffarmen Übergang zu einer CO2-neutralen Wirtschaft und ein resilientes Europa und 37 Prozent (17 Millionen Euro) des Kohäsionsfonds, der Mitgliedstaaten mit einem Bruttonationaleinkommen pro Kopf von weniger als 90 Prozent des EU-27-Durchschnitts unterstützt, für denselben Zweck verwendet wurden, darunter für umweltfördernde Projekte im Energie- oder Verkehrsbereich, etwa zur Förderung der Energieeffizienz, zur Nutzung erneuerbarer Energien, zur Weiterentwicklung des Schienenverkehrs oder zur Förderung der Intermodalität oder des öffentlichen Verkehrs.
Wir haben für Flexibilität bei der Verwendung des EU-Haushalts und für vereinfachte Verfahren und Bürokratieabbau gesorgt und so die Beantragung von EU-Fördermitteln erleichtert.
Die S&D-Fraktion konnte als zentralen Erfolg verbuchen, dass EU-Gelder künftig unter Berücksichtigung der Geschlechterdimension konzipiert und umgesetzt werden müssen. Projekte erhalten nur dann EU-Mittel, wenn sie die Geschlechtergleichstellung fördern und die Bedürfnisse und Herausforderungen berücksichtigen, denen sowohl Frauen als auch Männer gegenüberstehen.
Die Investitionen der EU müssen den UN-Zielen für nachhaltige Entwicklung und dem Pariser Klimaabkommen Rechnung tragen. Projekte, die von der EU finanziert werden, dürfen nach dem Grundsatz der Schadensvermeidung weder die Umwelt noch die Artenvielfalt beeinträchtigen.
Wir haben dafür gesorgt, dass Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung oder dem Kohäsionsfonds nicht für fossile Brennstoffe verwendet werden.
Wir haben die Möglichkeit geschaffen, EU-Mittel europaweit in Sozialwohnungen für einkommensschwache Haushalte zu investieren, den öffentlichen Bahnverkehr finanziell zu unterstützen, die Ausgabenschwelle für eine nachhaltige Stadtentwicklung in jedem Mitgliedstaat von sechs auf mindestens acht Prozent des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (entsprechend 450 Millionen Euro) anzuheben und unter Bevölkerungsschwund leidende oder ländliche Gebiete gezielt zu fördern.
Alle neuen Investitionsprogramme, die aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung oder dem Fonds für einen gerechten Übergang finanziert werden, müssen dem in der europäischen Säule sozialer Rechte dargelegten Grundsatz zur Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze Rechnung tragen, was bedeutet, dass Gebieten mit den höchsten Arbeitsplatzverlusten und Regionen mit den größten sozialen, wirtschaftlichen oder ökologischen Herausforderungen, etwa was die wirtschaftliche Diversifizierung oder die Umschulung betrifft, besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird.
Wir haben die Einrichtung eines zweckgebundenen Fonds in Höhe von mindestens 20 Milliarden Euro für die Europäische Kindergarantie vorangetrieben. Mitgliedstaaten mit einem höheren Armuts- und Ausgrenzungsrisiko als der Durchschnitt der 27 EU-Länder sind verpflichtet, mindestens fünf Prozent der Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds Plus für die Kindergarantie aufzuwenden.
Wir müssen die EU-Haushaltsmittel zum Nutzen der Bürgerinnen und Bürger einsetzen, indem wir Maßnahmen zur Bekämpfung der Energiearmut, zur Förderung erneuerbarer Energiequellen, für Investitionen in die Energieeffizienz und zur Senkung des Energiebedarfs ergreifen.
Wir brauchen Lösungen zur Finanzierung von Projekten, die neue hochwertige Arbeitsplätze schaffen und bereits bestehende optimieren, sowie von Projekten zur Verbesserung der Stadtplanung, des Wohnungsbaus und des öffentlichen Verkehrs, um den digitalen, ökologischen und sozialen Wandel bewerkstelligen zu können.
Wir müssen geeignete Instrumente wie die Kohäsionspolitik dazu einsetzen, dringende Erfordernisse wie die Modernisierung der Industrie, die Bekämpfung der Entvölkerung und der Abwanderung von Fachkräften und die Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen in allen Regionen der Mitgliedstaaten anzugehen und die Rolle der Lokal- und Regionalverwaltungen zu stärken.
Wir müssen möglichst viele Kinder mithilfe von EU-Mitteln aus der Armut holen und sicherstellen, dass sie Zugang zu einer hochwertigen Gesundheitsversorgung, Bildung und Kinderbetreuung – und zwar jeweils kostenlos – sowie zu angemessenem Wohnraum und bedarfsgerechter Ernährung haben. Wir fordern dafür eine gesonderte Haushaltslinie von 20 Milliarden Euro.
Wir müssen die Ukraine und das ukrainische Volk, das sich gegen den russischen Angriffskrieg zur Wehr setzt, mit mehr als 28 Milliarden Euro aus dem EU-Haushalt unterstützen.
Damit die EU über die Mittel verfügt, die sie zur Verwirklichung ihrer Ziele braucht, ist ein System neuer und gerechter Eigenmittel für den EU-Haushalt erforderlich, mit dem sich der Haushaltsumfang vergrößern lässt und die nationalen Beiträge der Mitgliedstaaten verringert werden. Zur Erhöhung der Eigenmittel fordern wir eine Finanztransaktionssteuer, eine Steuer für Superreiche, eine Ausweitung der EU-Übergewinnsteuern auf alle Sektoren, die von globalen Krisen profitiert haben, und eine EU-Mindeststeuer auf Kapitalerträge.